Warum verweigern?
Niemand soll lernen müssen, seine Mitmenschen umzubringen! Das ist es aber, was im Grundwehrdienst bei der Bundeswehr passiert: Menschen trainieren, auf Befehl Menschen zu töten, die als „der Feind“ bezeichnet werden. Nun ja, mag man einwenden, niemand muss: noch ist dieser Kriegsdienst doch freiwillig. Oder etwa nicht?
Bei der vielgepriesenen Freiwilligkeit fängt die Unwahrheit schon an: Der „Neue Wehrdienst“ zwingt Männer, die ab dem 1.1.2008 geboren sind, eine Bereitschaftserklärung zu einem Dienst in der Bundeswehr auszufüllen. Er zwingt diese jungen Männer zu einer Musterung, er zwingt alle Wehrpflichtigen, der Wehrüberwachung nachzukommen und sich abzumelden, wenn sie drei und mehr Monate das Land verlassen wollen, er zwingt sie dazu, mit dem Zugriff der Bundeswehr auf ihre Daten bei den Einwohnermeldeämtern einverstanden zu sein, weil das Recht auf Widerspruch mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes entfällt. Er zwingt die Wehrpflichtigen (das sind Männer von 18-60 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit), der Einberufung zur Bundeswehr nachzukommen, wenn die verteidigungspolitische Lage dies angeblich erfordert und der Bundestag zugestimmt hat. Er zwingt die Wehrpflichtigen, damit zu rechnen, dass eine Bedarfswehrpflicht beschlossen werden könnte, wenn es mit der Freiwilligkeit nicht klappt und dann eventuell per Losverfahren entschieden wird, ob sie im Militärapparat benötigt werden oder nicht.
Männer, die vor dem 1.1.2008 geboren sind, trifft die „Neue Wehrpflicht“ insofern, dass auch sie flächendeckend erfasst werden, zurückgehend bis zum Jahrgang 1993; hier interessiert die Bundeswehr der Vor-, Nachname und die gegenwärtige Adresse, damit sie auf diese Daten jederzeit schnell zurückgreifen kann. Eine flächendeckende Musterung dieser Männer kann sie zwar derzeit nicht zu bewältigen, dies soll aber schrittweise eingeführt werden. Auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles können die Wehrpflichtigen dann einberufen werden, wenn die Bundeswehr mehr Soldaten braucht. Ist keine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorhanden, sind sie zum Dienst an der Waffe verpflichtet. Ein noch eilig gestellter Antrag auf Kriegsdienstverweigerung hat zumindest im Spannungs- und Verteidigungsfall keine aufschiebende Wirkung mehr. Darum: rechtzeitig verweigern! Und: rechtzeitig ist jetzt!
Mein gutes Recht!
Das Recht, das Töten zu verweigern, ist ein Menschenrecht. Es steht jedem Menschen von Geburt an zu. Und im konkreten Fall noch viel wichtiger: es ist ein Grundrecht, d.h. es steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Darauf kann sich jede und jeder berufen. Beschämend ist hingegen, dass man ein Grund- und Menschenrecht erst in einem bürokratischen Verfahren beantragen muss, und es nicht automatisch für alle gilt, die sich nicht freiwillig zur Bundeswehr melden.
Also: Antrag stellen mit Berufung auf Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes. Das Recht ist auf Deiner Seite!
Schritt für Schritt
a) Erfassung
Das Gesetz sieht in der ersten Phase vor, dass beginnend mit dem Jahrgang 2008 alle Menschen einen Fragebogen erhalten, mit dem sie eine Bereitschaftserklärung zum freiwilligen Wehrdienst abgeben sollen. Männer sind verpflichtet, die Erklärung auszufüllen, Frauen nicht. Die Frage: „Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr“ sollte mit NEIN beantwortet werden. „Gewicht“ oder „Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit“ unterliegen der ganz persönlichen Fantasie. Wichtig: Die Frage nach dem Interesse an der Bundeswehr mit NEIN zu beantworten, ist keine Kriegsdienstverweigerung! Bereitschaftserklärung und KDV sind völlig unterschiedliche Dinge!
b) Musterung
Der Ablauf der Musterung ist nicht mehr so demütigend wie früher, als man nackt vor dem/r Ärztin stand und in alle Körperöffnungen geschaut wurde. Er dauert ca. 30 Minuten: Seh- und Hörtest, Größe, Gewicht, Urinprobe, Anamnese (Schreiben vom Arzt in Kopie mitnehmen bei chronischen- oder psychischen Erkrankungen), die Unterhose bleibt an. Wer untauglich gemustert wurde, ist für immer raus aus dem Militärapparat. Musterungsbescheid und Anerkennung aufheben, denn sie sind ein Leben lang gültig, aber die Bundeswehr löscht alle Daten nach 10 Jahren.
c) KDV-Antrag
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit (vor oder nach der Musterung, bis zum Ende der Wehrpflicht) gestellt werden. Er muss 3 Elemente enthalten:
- Antragsschreiben, adressiert an das Karrierecenter der Bundeswehr, bestehend aus einem einzigen Satz: „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes.“
- tabellarischen Lebenslauf: 1 Seite, ohne Bild, nicht wie für eine Bewerbung! Persönliche Daten: Vor- und Nachname, Geburtsort- und Datum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Kinder (ohne Namen, evtl. Alter), Eltern, Geschwister, Religion/Konfession, wenn in der Begründung von Bedeutung. Werdegang: Grundschule und weiterführende Schulen (Zeiten und Ort), Ausbildung, Studium (Zeit und Ort), Tätigkeit, Ehrenamt, Verein, besondere Lebensereignisse, wenn sie in der Begründung auftauchen und für den Entschluss zur KDV entscheidend waren. Diese kurz mit Datum erwähnen, z.B. Tod eines/r Angehörigen, Krankheit, Reise, Praktikum, Begegnung, Klassenfahrt, Gespräche, Filme.
- Begründung zum Antrag: mindestens 2 Seiten, sehr persönlich („ICH“ und mein „GEWISSEN“). Die Begründung muss klar aufzeigen, wie es zur Gewissensentscheidung gekommen ist – meist ist das kein Schlüsselerlebnis, sondern ein längerer Prozess. Man kann deshalb mit der Kindheit anfangen – wie ist man aufgewachsen (harmonisches oder schwieriges Elternhaus, viel Streit?), sind die Großeltern im Krieg gewesen? Was haben sie erzählt? Was hat das mit dem Antragsteller gemacht? Ist der Vater oder Bruder bei der Bundeswehr gewesen oder haben sie den Kriegsdienst verweigert? Was haben sie erzählt? Hat man in der Schule Mobbing erlebt? Schlägereien auf dem Schulhof, Klassenfahrten, wurde über Kriege, ihre Ursachen und Auswirkungen im Unterricht gesprochen? … – was hat der Antragsteller empfunden? Ausbildung, Arbeit, Studium, Freundeskreis, …alles, was mitentscheidend für die jetzige Verweigerung war. Nicht nur den Vorgang beschreiben, sondern ein kurzes Beispiel einfügen, so wird es authentisch. Gedanken über die gegenwärtige Weltlage: politische Gründe anführen, aber bei allem immer gleich dazu schreiben, was es mit dem Antragsteller macht, was es in ihm auslöst, welche Gedanken, Vorstellungen er hat. Verein, Ehrenamt, was macht er dort? Was erlebt? Vielleicht kennt er Leute, die bei der Bundeswehr waren, vielleicht sogar im Auslandseinsatz? Was stellt sich der Antragsteller vor, wenn er an dieser Stelle wäre? Könnte er das mit seinem Gewissen vereinbaren?
Zum Schluss alle drei Dokumente unterschreiben, Kopien abspeichern, die drei Papiere in einen Umschlag und per Einschreiben/Rückschein an das Karrierecenter der Bundeswehr, das für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist (für Baden-Württemberg das Karrierecenter in Stuttgart). Wer zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht gemustert ist, wird zunächst zur Musterung vorgeladen. Ist man tauglich gemustert, wird der Antrag weiter an das zivile Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln zur schriftlichen Bearbeitung geschickt. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Hat man seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erhalten, bedeutet das, dass man im Spannungs- oder Verteidigungsfall zwar immer noch eingezogen werden kann, aber nur zu einem Dienst im zivilen Bereich außerhalb der Bundeswehr – kein Dienst an der Waffe, kein Töten (GG Art. 12a Abs. 2).
Beratung und Hilfe
Das alles kann ganz schön verwirrend sein. Und man will ja schließlich keinen Fehler machen. Noch unsicher? Dafür gibt es Hilfe: die im Friedensbündnis Mannheim zusammengeschlossenen Vereine und Personen bieten eine ehrenamtliche Beratung an, online oder persönlich im Friedensbüro. Wer solche Unterstützung und Begleitung wünscht, schreibt an folgende Adresse:
kdv-mannheim@posteo.de, um einen Termin mit einer/m Berater:in zu vereinbaren.
Die Informationen auf diesen KDV-Seiten beruhen ganz überwiegend auf einem Vortrags-Skript von Susanne Bödecker (DFG-VK) vom November 2025. Wir danken ganz herzlich, dass wir diese Texte verwenden durften.
